Bereits in der antiken Philosophie wurde diskutiert, ob der Tyrannenmord ein legitimes Mittel zur Befreiung der Bürger sei. Es stellt sich die ethische Frage, was für die Angehörigen eines Gemeinwesens (ob nun Polis oder Königreich) schwerer zu verantworten ist: dass die Mitbürger Unterdrückung, Gewalt oder gar den Tod durch den Tyrannen erleiden oder dass man die Schuld eines Mordes auf sich lädt, wenn man den Gewaltherrscher durch ein Attentat beseitigt. Im antiken Griechenland setzte sich spätestens im 4. Jahrhundert v. Chr. die Position durch, der Mord an einem Tyrannen sei nicht nur straffrei, sondern sogar eine löbliche Tat. Da die Frage, ob es sich bei einer bestimmten Person tatsächlich um einen „Tyrannen“ handelte, aber zu allen Zeiten kaum objektiv zu entscheiden war, konnte und kann der Tyrannenvorwurf stets auch zur Rechtfertigung politischer Gewalt missbraucht werden.
Weil dadurch auch die bestehende staatliche Ordnung (die Alleinherrschaft als Monarchie oder Diktatur) grundsätzlich in Frage gestellt wird, lehnten die „Monarchien“ der Neuzeit den Tyrannenmord vehement ab. Das deutsche Grundgesetz enthält seit 1968 in Art. 20 Abs. 4 ein Widerstandsrecht (siehe Erläuterung zu Art. 20 GG). Es ist im Staatsrecht umstritten, ob davon auch das Recht auf Anschläge oder gar Tötungen umfasst ist. Einige Meinungen bejahen dies, sofern das Ziel ist, die grundgesetzliche freiheitliche demokratische Grundordnung wiederherzustellen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tyrannenmord
Vielen Dank, sehr informativ - besser hätte man das Thema in dieser Kürze m.E. kaum darstellen können! :)