Bisher: Aussage misshandelter Kinder im Gericht
Zum Schutz von Kindern, die von Gewalt oder Missbrauch betroffen sind, ist schon jetzt eine audiovisuelle Zeugenaussage – sprich eine Videoaufzeichnung – vor Gericht zugelassen. Dabei ist nur das Kind mit dem Richter oder der Richterin in einem Raum, wenn nötig ist ein Dolmetscher dabei. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellen ihre Fragen via Tablet oder Funkverbindung. Die Videoaufzeichnung samt Fragen oder Chatverlauf ist in der Gerichtsverhandlung als Beweismittel zugelassen.
Für ihre Aussage müssen die Kinder bislang ins Gerichtsgebäude kommen – im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg also entweder in die jeweiligen Amtsgerichte oder in den Justizpalast an der Fürther Straße in Nürnberg. Sie werden dort befragt, wo auch erwachsene Zeugen befragt werden – eine einschüchternde Atmosphäre.
Neu: Befragung von Kindern im Kinderschutzhaus
Im neu eröffneten Amalie-Nathan-Haus des Klinikums Fürth ist das anders. Hier können die Kinder ihre Aussage in einer freundlichen, kindgerechten Umgebung machen. Auch ärztliche Untersuchungen sind hier ohne Zeitdruck möglich. Ziel ist, dass sich die Kinder zu jedem Zeitpunkt wohl und sicher fühlen. Klinikum, Jugendämter, Polizei und Justiz haben das Kinderschutzhaus gemeinsam geplant und wollen sich vor Ort auch regelmäßig treffen und austauschen.